Lachgas-Analgesie - Die Renaissance einer bewährten Methode
Die analgetische (schmerzstillende) und sedierende (beruhigende) Wirkung von Lachgas (chemisch N2O, Distickstoffmonoxid,
Stickoxydul) wurde bereits im 19. Jahrhundert entdeckt. Seitdem wird es millionenfach als Narkosemittel angewandt. Stand in
der Zahnmedizin vor der routinemässigen Einführung der Lokalanästhesie eher die analgetische Wirkung des Lachgases im
Vordergrund, so ist es heute seine sedierende anxiolytische (angstlösende) Eigenschaft, die es zu einem hervorragenden
Hilfsmittel bei der Behandlung ängstlicher Patienten macht. In den USA und in vielen anderen Ländern (England, Australien,
Skandinavien) wenden über 50% aller Zahnärzte Lachgas routinemässig an.
Wie wirkt Lachgas?
Über eine kleine Nasenmaske wird ein Gemisch aus Sauerstoff und Lachgas verabreicht. Bereits nach wenigen Atemzügen
beginnt die Wirkung: von einem Gefühl der Leichtigkeit und Entspannung gelangt der Patient in einen angenehmen
Trancezustand. Er ist jederzeit ansprechbar und Herr seiner Sinne, verspürt aber das Bedürfnis, die Augen zu schliessen.
Angst und Verspannung weichen einem beruhigenden Geborgenheitsgefühl.
Bringen Sie ruhig Ihre Lieblingsmusik zur Behandlung mit. Musikhören unterstützt und verstärkt den hypnotischen Effekt und
dämpft die unangenehmen Behandlungsgeräusche. Der Patient kann innerlich völlig loslassen und angenehmen Gedanken
nachgehen. Die Zeit vergeht dabei oft wie im Fluge.
Gleichzeitig mit der Angst nimmt auch die Schmerzempfindlichkeit stark ab. Das Setzen einer Betäubungsspritze im Mund, für
Patienten mit Spritzen-Angst sonst eher ein Alptraum, wird praktisch nicht mehr wahrgenommen. Auch der für viele
Angstpatienten typische extreme Würgereiz (z.B. bei der Abdrucknahme) und starke Schluckreflexe, die eine zahnärztliche
Behandlung oft erschweren, sind unter Lachgas fast völlig aufgehoben. Dabei kann der Zahnarzt über das variable
Mischungsverhältnis Sauerstoff – Lachgasdie Intensität der Sedierung verändern und individuell auf den Patienten abstellen.
Nach Ende der Behandlung atmet der Patient noch ca. fünf Minuten reinen Sauerstoff. Danach ist die Wirkung des Lachgases
vollständig aufgehoben, der Patient kann die Praxis alleine und mit klarem Kopf verlassen.
Auch für Kinderbehandlungen
Behandlungsunwillige Kinder stellen ihre Eltern und den behandelnden Zahnarzt immer wieder vor grosse Probleme: Wenn
schon viele Erwachsene wider besseres Wissen aus Angst notwendige Zahnarzttermine vermeiden, wie soll man da bei einem
Kind mit einem Appell an die Vernunft Erfolg haben?
Lachgas ist ein bewährtes Hilfsmittel zur Behandlung ängstlicher Kinder. Voraussetzung ist allerdings, dass das Kind in der Lage
ist, bewusst durch die Nase zu atmen (ab ca. 6-7 Jahren) und die Nase frei durchgängig ist. Eine gewisse Einsicht in die
Notwendigkeit einer zahnärztlichen Behandlung sollte ebenfalls vorhanden sein. Durch die beruhigende und angstabbauende
Wirkung des Lachgases können viele Kinder ruhig behandelt werden, die eine zahnärztliche Behandlung sonst nur mit Mühe
ertragen. Auch ermöglicht die entspannte Behandlungssituation eine sorgfältigere Ausführung von Füllungen etc. als dies unter
normalen Bedingungen (ständigesSchliessen des Mundes, Schlucken, Würgereiz) der Fall wäre.
Risiken und Nebenwirkungen
Die Lachgas-Analgesie ist eine extrem sichere Methode: Bei Millionen von dokumentierten Anwendungen in den USA, wo etwa
50% aller Zahnärzte mit Lachgas arbeiten, ist es zu keinem ernsten Zwischenfall gekommen. Nicht geeignet ist das Verfahren
allerdings für Patienten mit behinderter Nasenatmung, Kinder unter drei Jahren oder hochgradig geistig Behinderte, die nicht
bewusst durch die Nase atmen können. Als Nebenwirkung kann es in seltenen Fällen zu Übelkeit oder Erbrechen kommen.
In unserer Praxis werden Lachgasbehandlungen unter pulsoxymetrischer Überwachung durchgeführt. Dabei misst ein
Fingersensor ständig die Herzfrequenz und die Sauerstoffsättigung im Blut des Patienten, was ein zusätzliches Plus an
Sicherheit bedeutet.
Was kostet die Behandlung unter Lachgas ?
Die Kosten für eine Lachgas-Sedierung stellen in jedem Falle eine Privatleistung dar und müssen von Ihnen selber getragen
werden. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich. Die Möglichkeit einer Übernahme
durch eine private Krankenversicherung sollten Sie im Einzelfall vorher abklären.